In erster Linie betreibe ich diesen Blog für gläubige trans* Personen, die sich frisch geoutet haben oder noch vor dem Coming-out stehen. Ich möchte zeigen, dass Glaube und Trans* vereinbar sind. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, die eigene skeptische Haltung zum Trans*sein als Christ*in zu überwinden. Insbesondere gilt dies für Christ*innen mit einem freikirchlichen oder evangelikalen Hintergrund.
Zum Zweiten betreibe ich diesen Blog für Christ*innen und Kirchengemeinden, die trans* Personen willkommen heißen wollen – ein Anliegen, das ich natürlich ausdrücklich unterstütze. Es gibt viele trans* Christ*innen, die eine Gemeinde suchen, in der sie willkommen sind, ohne ihr Trans*sein verbergen zu müssen.
„Hast du keine Angst, das mit dem Transsein später zu bereuen?“
„Hast du es jemals bereut, das Coming-out, die Hormone, die Operation?“
Als mein Coming-out ganz frisch war, wurde ich oft gefragt, ob ich nicht Angst hätte, dass ich es später bereuen würde. Nein, diese Sorge hatte ich nie.
Auch später wurde ich oft gefragt, ob ich mein Coming-out, meine Transition, die Hormon-Ersatz-Therapie oder die genitalangleichende Operation jemals bereut hätte.
Diese Frage stellen transfeindliche Personen und sog. TERFs derzeit im Vorfeld der kommenden Bundestagswahl, kopiert von einer Kampagne aus den USA.
Dabei handelt es sich nicht um eine echte Frage, sondern um eine Fangfrage, um herauszufinden, ob Politiker*innen, die für den Bundestag kandidieren, transfreundlich sind oder nicht.
In den jüngsten Tagen erschienen gleich zwei Kampagnen in den Medien, die beweisen sollen, dass das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) schädlich sei.
Die erste Kampagne hat eine recht bekannte Person aus dem rechtsextremen Spektrum losgetreten, in dem sie mithilfe des SBGG ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und ihren Vornamen geändert hat.
Die zweite Kampagne hat eine für ihre Transfeindlichkeit bekannte Journalistin in einer ebenfalls für ihre Transfeindlichkeit und ihre rechtskonservative Haltung bekannten Zeitung losgetreten, in dem unter Verweis auf fünf mutmaßliche Fälle sexualisierter Gewalt in Frauengefängnissen durch trans Frauen, zu denen es freilich vor dem Inkrafttreten des SBGG kam, vor dem SBGG gewarnt wird.